AGB
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Inhaltsübersicht

1. Besuch des leguano Barfußparks

Mit dem Erwerb des Tickets und dem Betreten des leguano Barfußparks stimmt der Besucher ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser Allgemeinen Besuchsbedingungen in ihrer Gesamtheit sowie der Geltung und Einhaltung der „Verhaltensordnung“ zu.

2. Parkplatz

Der leguano-Barfußpark folgt einem konsequenten ökologischen Prinzip: Sie werden weder Dünger noch Pestizide finden und, bis auf 3 Stellflächen für Behinderte, auch keine Parkplätze. Diese befinden sich auf der Friedeburger Str. 19, 26446 Friedeburg. Von dort aus gibt es 3 bis 4 Mal die Stunde einen kostenfreien Shuttle-Bus zum und vom leguano Barfußpark.

3. Zutritt und Aufenthalt

Zutritt, Aufenthalt und Benutzung des leguano Barfußparks samt allen Anlagen sind nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten, nur über die vorgesehenen Zugänge und unter Einhaltung der Allgemeinen Besuchsbedingungen sowie der Benutzungs- und Sicherheitshinweise zulässig. Kindern (das sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) sind der Zutritt des leguano Barfußparks nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten bzw. Eltern oder zumindest einer volljährigen Begleitperson gestattet. Bei Minderjährigen (das sind Personen, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben) wird vorausgesetzt, dass ihr Zutritt des leguano Barfußparks, ihr Aufenthalt in diesen und die Benutzung der Anlagen mit Zustimmung, unter Anleitung sowie unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. ihrer Erziehungsberechtigten erfolgen.

4. Ticket

Der Kauf eines Einzeltickets berechtigt jeweils am Ausstellungstag zum einmaligen Eintritt in den leguano Barfußpark. Das Ticket ist nicht übertragbar.

Besucher sind verpflichtet, ihr Ticket während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts mitzuführen und dieses auf Verlangen leguano-Mitarbeitern vorzuzeigen.

Bei Verlust des Tickets kann das Ticket nicht ersetzt werden.

5. Benutzung

Die Anlagen des leguano Barfußparks können von Besuchern unter Wahrung der Zweckbestimmung, unter Beachtung und Einhaltung der Allgemeinen Besuchsbedingungen und der jeweiligen Benutzungs- und Sicherheitshinweise sowie unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson betreffend deren bzw. den begleiteten Kindern benutzt werden.

Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet und den Anordnungen der leguano-Mitarbeiter unbedingt Folge leistet.

Sämtliche im leguano Barfußpark befindliche Wasserflächen sowie der dort befindliche Steg dürfen auch bei Gefrieren nicht betreten werden. Im Schadensfall durch Nichtbeachtung der o.g. Punkte kann ein Mitverschulden, welches bis zu 100% gehen kann, zugerechnet werden.

Der Spielbereich darf nur von Personen genutzt werden, die das Mindestalter von vollendeten 3 Jahren (36 Monaten) erreicht haben und – sofern bei einem Spielgerät ausgewiesen – die erforderliche Mindestkörpergröße aufweisen.

Verantwortung und Aufsicht: Eltern und volljährigen Begleitpersonen obliegt die stetige Beaufsichtigung ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen im Rahmen des Besuchs des leguano Barfußparks. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. die volljährige Begleitperson dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. für Schutzbefohlene geeignet sind und Alter sowie Entwicklungsstand entsprechen, werden samt Anleitung des Kindes bzw. Schutzbefohlener vorausgesetzt.

Die Benutzung der Anlagen, insbesondere der Spielbereiche und Spielgeräte, erfolgt ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und ausschließlich unter Aufsicht und mit Zustimmung der Eltern bzw. der volljährigen Begleitperson. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der begleiteten Kinder und Schutzbefohlenen verantwortlich. Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für die Verletzung ihrer Aufsichts-, Anleitungs- und Obhutspflichten in Bezug auf ihre bzw. die begleiteten Kinder. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für das Verhalten Minderjähriger.

Mitarbeiter: Die Mitarbeiter des leguano Barfußparks übernehmen keine Aufsicht. Den Anweisungen der leguano Barfußpark Mitarbeiter ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.

Mitarbeiter des leguano Barfußparks sind berechtigt, Personen, die gegen die die Allgemeinen Besuchsbedingungen verstoßen, sich in sonstiger Weise ungebührlich verhalten oder sich ohne gültiges Ticket im leguano Barfußpark aufhalten, vom Besuch des leguano Barfußparks auszuschließen und vom Gelände zu verweisen. Die Kosten werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche können von der betreffenden Person nicht geltend gemacht werden.

6. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Allfällige Reklamationen sind jedenfalls vor Verlassen des leguano Barfußparks am Ticketschalter geltend zu machen; dies gilt auch für Fälle, in denen ein eventueller Schaden zu einem späteren Zeitpunkt zutage tritt. Später geltend gemachte Ansprüche können keinesfalls berücksichtigt werden.

7. Hunde

Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist nicht erlaubt. Das Mitführen von Assistenzhunden ist bei den Mitarbeitern am Ticketschalter anzumelden.

8. Wartung

Teilbereiche des leguano Barfußparks können insbesondere aufgrund von Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder technisch bedingten Betriebsausfällen vorübergehend geschlossen sein. Leguano behält sich vor, den Zutritt zum leguano Barfußpark aus Sicherheitsgründen oder Fällen höherer Gewalt einzuschränken oder einzustellen und den leguano Barfußpark erforderlichenfalls vollständig räumen zu lassen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, auch nicht teilweise.

9. Recht

Ein Besuch des leguano Barfußparks sowie die damit verbundenen rechtlichen Belange unterliegen samt den Allgemeinen Besuchsbedingungen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sind Bestimmungen in dieser Allgemeinen Besuchsbedingungen gesamt oder teilweise unwirksam, berührt dies nicht die anderen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/Teilbestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen oder teilunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

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